071 292 30 70
Hotline
der Scheitlin Papier AG für die Angebote auf adprint.ch.
1.1. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend „Kunde“) über unserem Internetauftritt www.adprint.ch (nachfolgend „Webshop“) unterliegen ausschliesslich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern nicht anders angegeben.
1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen.
1.3. Vertragspartner des Kunden ist die Scheitlin Papier AG, Hummelweg 17, 9244 Niederuzwil, Telefon: 0041 (0)71 292 30 70, Fax: 0041 (0)71 292 30 71, E-Mail: info@adprint.ch.
2.1. Unsere Angebote im Webshop sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten des Kunden dar.
2.2. Durch Aufgabe einer Bestellung in schriftlicher oder mündlicher Form, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb des betreffenden Produkts/der betreffenden Produkte ab. Der Kunde ist an das Angebot gebunden. Es besteht kein Widerrufsrecht.
2.3. Wir senden dem Kunden nach Eingang des Angebotes eine E-Mail-Bestätigung über den Erhalt des Angebotes zu.
3.1. Unsere Preise beinhalten die Verpackung, den Versand an eine Lieferadresse (mit Ausnahme der Samstagszustellung) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer sofern angegeben, nicht aber den Versand an mehrere Lieferadressen.
3.2. Grundsätzlich bieten wir die Zahlarten Vorkasse per Banküberweisung, Klarna Sofortüberweisung, Kreditkarte und Paypal an. Nach Absprache und erfolgreicher Bonitätsprüfung können wir gewissen Firmenkunden ab der zweiten Bestellung die Zahlung auf Rechnung anbieten. Bei der Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos des Kunden schon mit Abgabe des Angebotes durch den Kunden.
3.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
3.4. Beim Kauf auf Rechnung kann ein angemessener Betrag als Vorkasse per Banküberweisung verlangt werden.
4.1. Die Daten sind in den von uns angegebenen Dateiformaten und Druckdaten anzuliefern. Die Inhalte der von uns zur Verfügung gestellten Datenblätter sind zwingend zu beachten. Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Daten.
4.2. Zulieferungen aller Art durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens uns. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.
4.3. Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Kunden ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Kunden liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Kunden nicht unseren Vorgaben entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu unseren Lasten. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen.
4.4. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, Kopien der Daten anzufertigen.
5.1. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Schweiz.
5.2. Die für die Bestimmung des Versandtermins massgebliche Frist bezieht sich auf Werktage (Montag – Freitag) und beginnt einen Tag nach Eingang druckfähiger Daten bzw. Druckfreigabe innerhalb der jeweiligen Deadline sowie vollständiger Zahlung der Ware (einschliesslich Mehrwertsteuer).
5.3. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmässige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Massnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns ein Rückzug vom Vertrag anfordern.
6.1. Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme, durch den Kunden veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige Regelung getroffen wurde.
6.2. Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden separat berechnet.
6.3. Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Kunden ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Kunden liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Kunden nicht unseren Vorgaben entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu unseren Lasten. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen.
7.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
7.2. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Ladevorgangs massgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Kunden oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde.
8.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.
8.2. Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann die Scheitlin Papier AG für die Nacherfüllung zwischen Nachbesserung, Nachlieferung gleichwertiger mängelfreier Ersatzware, Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) wählen.
9.1. In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken auftreten.
Dies gilt insbesondere bei:
Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Ausdruckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.
9.2. Für den Versand an eine Lieferadresse gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden.
Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu.
11.1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Preises (einschliesslich Mehrwertsteuer) für die betreffende Ware vor.
11.2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Ware nicht veräussern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
11.3. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
11.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
Es besteht keine Herausgabepflicht unsererseits im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein. Dies gilt auch für den kaufmännischen Verkehr.
13.1. Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von uns nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.
13.2. Daten auf CD/DVD sowie weitere Auftragsunterlagen werden nicht zurückgesendet.
14.1. Der Kunde garantiert insbesondere, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an uns übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
14.2. Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist.
14.3. Der Kunde stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns wegen des Rechts des Dritten entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unzulässig, unwirksam oder sonst aus irgendeinem Grunde nicht vollstreckbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt, und die ungültige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, welche die Parteien in guten Treuen ausgehandelt hätten, wenn sie sich der Ungültigkeit der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wären.
Der Gerichtsstand ist ausnahmslos die Ortschaft des Hauptsitzes der Scheitlin Papier AG.